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Pflicht zur Einführung eines Hinweisgebersystems! –  Testzugang zur Plattform

Pflicht zur Einführung eines Hinweisgebersystems! – Testzugang zur Plattform

31.03.2015 - 14:46

Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurde im Kreditwesengesetz die Pflicht der Bereitstellung eines Hinweisgebersystems aufgenommen, welches es den Mitarbeitern unter Wahrung der Identität ermöglicht, Gesetzesverstöße und etwaige strafbare Handlungen innerhalb des Unternehmens an eine geeignete Stelle zu berichten.

Mit der Implementierung eines Hinweisgebersystems besteht die Chance, dass frühzeitig Missstände oder Unregelmäßigkeiten im Unternehmen intern kommuniziert werden, um somit Schaden zu Lasten von Kunden oder des Kreditinstitutes abzuwenden.

Die voba solutions GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Volksbank Odenwald eG, ist spezialisiert im Bereich der Betrugsprävention und Aufdeckung von betrügerischen Handlungen in Volks- und Raiffeisenbanken.

Neben einer Softwarelösung zur Betrugsanalyse wurden bereits über 400 genossenschaftliche Mitarbeiter in unterschiedlichsten Verbandsgebieten geschult.

Bei dem elektronischen Hinweisgebersystem der voba solutions GmbH handelt es sich um eine webbasierte Plattform, bei der Sie vollkommen zeitunabhängig die Möglichkeit haben, Hinweise anonym an die Bank zu kommunizieren.

Weitere Informationen und einen Testzugang erhalten Sie hier auf unserer Produktseite!

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