Quicksupport

Neue verschärfte Grundsätze in den GoBD

13.07.2016 - 10:21

Der Gesetzgeber hat die sogenannten GoBD grundlegend reformiert und verschärft. GoBD? Das steht für “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” und betrifft jeden selbständigen Steuerpflichtigen (selbst auch Photovoltaik-Anlagenbetreiber usw.).
Der Gesetzgeber erhöht seit 2016 nun die „Messlatte“ zur Einhaltung einer ordnungsgemäßen Buchführung und legt Unternehmern einige Stolpersteine (und Mehrarbeit) in den Weg.

Bestimmte Formate und Aufbewahrungsformen wie Office-Formate und Beleg- und Dokumentenablagen auf Dateisystemebene sind laut GoBD problematisch, da sie technisch einfach veränderbar bzw. unprotokolliert gelöscht werden können.

Office-Dateien werden nur noch von der Finanzverwaltung als ordnungsgemäß
angesehen, wenn zumindest eine sogenannte „Verfahrensdokumentation“
erstellt wird. Ohne Verfahrensdokumentation gibt es einen schwerwiegenden nicht heilbaren Mangel in der Buchhaltung. Dies kann zu Zuschätzungen führen!

Technische Hilfsmittel zur Rechnungslegung wie VR-Billing bringen Rechtssicherheit und entlasten Selbstständige und Gewerbetreibende von der Mehrarbeit. Informieren Sie sich noch heute bei einem unserer Webinare über die Leistungsstärke von VR-Billing.