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§24c KWG

§24c KWG

Mit Rundschreiben 9/2010 (GW) vom 15. September 2010 hat die BaFin die Kreditinstitute aufgefordert, bis Ende Oktober 2010 einen Verfahrensverantwortlichen für den automatisierten Abruf von Kontoinformationen (gem. §§ 24c KWG, 93b AO) zu benennen.
Unter Androhung eines härteren Durchgreifens und des Verhängens von drastischen Geldbußen wird die Thematik §24c KWG aktueller denn je. Dateien die nicht, nicht richtig oder nicht vollständig geführt werden, können zu Bußgeldbescheiden bis zu einer Höchstgrenze von 150.000 Euro führen.Ihr Datenkontrollkonzept DakoFIX® bietet Ihnen bereits seit geraumer Zeit zu dieser Thematik ein umfangreiches Prüfungspaket. Mit unserem Webinar zum Thema “Verschärfte Anforderungen im Bereich §24c KWG” möchten wir Sie zu diesem Thema weiter sensibilisieren und Ihnen einen weitergehenden Einblick in dieses Thema und den dazugehörigen Prüfungshandlungen liefern.Themeninhalte:
  • Rechtliche Grundlagen und Hintergründe des §24c KWG
  • Ermittlung fehlerhafter bzw. unzulässiger Kundendaten von natürlichen Personen für die Abfragedatei
  • Fehlverschlüsselungen bei juristischen Personen
  • Hinweise und Empfehlungen zur korrekten Verschlüsselung Ihrer Kundendaten aufgrund sich ergebender Frage- bzw. Problemstellungen.